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   BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91   

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https://dejure.org/1992,3925
BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91 (https://dejure.org/1992,3925)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91 (https://dejure.org/1992,3925)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 1992 - BReg. 1 Z 46/91 (https://dejure.org/1992,3925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung von der gesetzlichen Erbfolge; Voraussetzungen für eine sogenannte "stillschweigende Enterbung"; Ergründung des Erblasserwillens anhand einleitender Worten eines Testamentes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 840
  • FamRZ 1992, 986
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91
    Dabei kommt es vor allem auf das mit der Beschwerde verfolgte wirtschaftliche Interesse, die Bedeutung der Beschwerde für die Beteiligten sowie auf die sonstigen Umstände des Einzelfalls an (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491).
  • BayObLG, 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88

    Weitere Beschwerde der aufgrund eines handschriftlichen Testaments eingesetzten

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91
    Die weitere Beschwerde ist zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 550/551), aber nicht begründet.
  • OLG Stuttgart, 08.01.1981 - 8 W 500/80

    Notwendigkeit der Auslegung eines Testaments; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91
    Bei der Würdigung dieser Frage ist das Landgericht mit Recht davon ausgegangen, dass die Ausschließung des Beteiligten zu 1 von der gesetzlichen Erbfolge in dem Testament vom 6.1.1988 zwar nicht ausdrücklich erklärt ist, dass aber in den Verfügungen dieses Testaments ein Ausschließungswille unzweideutig zum Ausdruck kommt und damit die Voraussetzungen für eine sogenannte "stillschweigende Enterbung" gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1965, 166/174 ff.; BayObLG MDR 1979, 847; OLG Stuttgart BWNotZ 1981, 141/142 f.; Palandt/Edenhofer § 1938 Rn. 2; RGRK/Kregel BGB 12.Aufl. § 1938 Rn. 2; MünchKomm/Leipold BGB 2.Aufl. § 1938 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2022 - 3 W 55/22

    Vorweggenommene Erbfolge - Anrechnung auf Pflichtteil kann Enterbung darstellen

    In Ziffer IX des Überlassungsvertrages kommt der Ausschließungswille unzweideutig zum Ausdruck und damit sind die Voraussetzungen für eine "stillschweigende Enterbung" gegeben (BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91, BeckRS 1992, 5835).
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Der Ausschluss eines Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge (§ 1938 BGB) muss zwar nicht ausdrücklich erfolgen, sofern der Ausschließungswille unzweideutig in der letztwilligen Verfügung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 948; BayObLGZ 1965, 166/174, BayObLG NJW-RR 1992, 840/841).
  • OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17

    Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels

    Ist, wie vorliegend, der Schuldner durch Urteil verpflichtet, die Eintragung zu bewilligen, tritt das Urteil mit Rechtskraft an die Stelle der Bewilligung (BGH FGPrax 2012, 50; BGH NJW-RR 1992, 840; Hügel/Holzer § 19 Rn. 35; Demharter § 28 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2022 - 3 W 55/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins Enterbung mit bloßer

    In Ziffer IX des Überlassungsvertrages kommt der Ausschließungswille unzweideutig zum Ausdruck und damit sind die Voraussetzungen für eine "stillschweigende Enterbung" gegeben (BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992 - BReg. 1 Z 46/91, BeckRS 1992, 5835).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Ein solcher Ausschluß muß nicht ausdrücklich erklärt werden; es genügt, wenn die entsprechende Bedeutung der Erklärung mit der notwendigen Sicherheit feststeht (sogenannte "stillschweigende Enterbung", BayObLG FamRZ 1992, 986 m.w.N.).
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